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Pressemitteilung der Stadt Bonn vom 09. April 2013

in Lärmschutz 09.04.2013 14:01
von summ • 101 Beiträge

Regelung zur Einschränkung von Maschinenlärm: Jetzt sind die Bürger gefragt

ib - Der Rat hat in seiner Sitzung Ende Januar die öffentlich Auslage des Entwurfs einer Bonner Maschinenlärmschutzverordnung beschlossen. Jetzt können sich die Bürger zum Entwurf äußern.

Der Entwurf der Satzung einer Bonner Maschinenlärmschutzverordnung liegt ab Montag, 15. April, für die Dauer von einem Monat in allen Bezirksrathäusern sowie bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn im Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 3 A, aus. Einwände können
Bürgerinnen und Bürger bis zum 15. Mai äußern. Danach entscheidet der Rat über das Inkraftsetzen der Verordnung.

Der Satzungsentwurf geht zurück auf einen Beschluss des Hauptausschusses von Dezember 2010. Darin wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Regelung zu finden für Arbeitsgeräte mit Verbrennungsmotoren, die im Freien genutzt werden.

Die Regelung des Bundes

Die Gerätelärmschutzverordnung des Bundes enthält bereits umfassende, für jedermann geltende Regelungen zu den Betriebszeiten in Wohngebieten. Arbeitsgeräte und Maschinen dürfen demnach an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Diese Regelung wird im aktuellen Entwurf einer Bonner Maschinenlärmschutzverordnung wiederholt.
Der Entwurf greift außerdem das zeitliche Verbot der Bundesverordnung für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler - jeweils mit Verbrennungs- oder Elektromotor - werktags in der Zeit zwischen 7 und 9, 13 und 15 sowie 17 und 20 Uhr auf. Ausnahmen gelten für Geräte, die das EU-Umweltzeichen tragen.

Besonderheit einer möglichen Bonner Regelung

Der Bonner Entwurf für eine Maschinenlärmschutzverordnung geht beim Gebrauch von Rasenmähern, Heckenscheren und tragbaren Motorkettensägen mit Verbrennungs- oder Elektromotor über die Bundesregelung hinaus: Die Nutzung wäre dann werktags in der Zeit zwischen 7 und 8, 13 und 14 sowie zwischen 18 und 20 Uhr verboten. Die Bundesregelung erlaubt den Gebrauch der Geräte werktags zwischen 7 und 20 Uhr.


US
zuletzt bearbeitet 09.04.2013 14:06 | nach oben springen



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